Sonderwirtschaftszonen

Die 14 Sonderwirtschaftszonen in Polen bieten den Investoren die Einkommensteuerbefreiung für die ersten 10 Jahre der Wirtschaftstätigkeit und 50 % der Befreiung für alle weiteren Jahre.

Das sind die besten Voraussetzungen, um ein Unternehmen in der Sonderwirtschaftszone zu gründen.

Die K&W Kanzlei steht Ihnen als Beratungsunternehmen und Businesspartner zur Verfügung und ist bereit bei der Auswahl der Wirtschaftszone als Standort Ihrer Investition zu helfen.

Wir bieten Komplexdienstleistungen für die ausländischen Investoren in Polen an. Zum Kreis unsere Kunden gehören die wichtigsten in- und ausländischen Unternehmen.

Wir unterstützen die in- und ausländischen Investoren und stellen ihnen Dienstleistungen auf besonders hohem Niveau sicher. Wir helfen den Investoren in allen Phasen des Investitionsprojekts, angefangen beim Finden des optimalen Standortes für Investitionen, einer Durchführung von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, über das richtige Aussuchen der Partner und Kontrahenten, Lieferanten und Kunden, bis hin zur Einführung der geprüften Lösungen und Technologien. Wir bieten schnelle Informationen über die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Investitionen und eine strategische Beratung.

Zu den wichtigsten von uns durchzuführenden Aufgaben gehören:

  • Gewinnung von Investoren und Kapitalgeber
  • Vorbereitung von Investitionsangeboten
  • Hilfe bei der Immobilienanschaffung für Investitionszwecke
  • Komplexdienstleistungen für ausländische Investoren in Polen
  • Strategische Investitionsberatung
  • Technologische Beratung
  • Fusionen und Übernahmen
  • Logistiklösungen für Konzerne
  • Einführung von modernen Technologien
  • Transfer der Technologie, des Wissens, Kapitals und Personals

 

Um von den professionellen Dienstleistungen bezüglich der Investitionen und Post-Investitionen zu profitieren,

nehmen Sie bitte Kontakt mit unseren Spezialisten auf!