Firmengründung in Polen
Die Wirtschaftstätigkeit kann in Polen durch ausländische Unternehmen in allen rechtlich zulässigen Formen, die auch den polnischen Unternehmen zugängig sind, begonnen und ausgeübt werden.
Als Unternehmer können tätig sein:
natürliche Personen
juristische Personen (GmbH, AG)
Handelsgesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
Gesellschafter einer GbR
Steuersätze
Einkommensteuer 19% – Liniensteuer (bzw. 15% für Kleinunternehmen)
Einkommensteuer auf Dividenden 19%
Körperschaftssteuer 19%
Umsatzsteuer 23%
Grunderwerbsteuer 2%
Grundsteuer auf gewerbliche Grundstücke – bis ca. 0,20 EUR/m2
Grundsteuer auf gewerbliche Gebäude – bis ca. 5,27 EUR/m2
Steuerbefreiungen
Gesellschaftsrecht
Personengesellschaften:
offene Handelsgesellschaft
Kommanditgesellschaft
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Partnergesellschaft
Kapitalgesellschaften:
GmbH
AG
Wirtschaftstätigkeitsgesetz
Freiheit der Aufnahme und der Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit
Rechtliche Gleichbehandlung von Unternehmen
Beachtung der kaufmännischen Sorgfaltspflichten
Verbot unlauteren Wettbewerbs und Konsumentenschutz
Schaffung günstiger Bedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstand)