Marktübersicht

Firmengründung in Polen

Die Wirtschaftstätigkeit kann in Polen durch ausländische Unternehmen in allen rechtlich zulässigen Formen, die auch den polnischen Unternehmen zugängig sind, begonnen und ausgeübt werden.

Als Unternehmer können tätig sein:

  • natürliche Personen

  • juristische Personen (GmbH, AG)

  • Handelsgesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit

  • Gesellschafter einer GbR

 


Steuersätze

  • Einkommensteuer 19% – Liniensteuer (bzw. 15% für Kleinunternehmen)

  • Einkommensteuer auf Dividenden 19%

  • Körperschaftssteuer 19%

  • Umsatzsteuer 23%

  • Grunderwerbsteuer 2%

  • Grundsteuer auf gewerbliche Grundstücke – bis ca. 0,20 EUR/m2

  • Grundsteuer auf gewerbliche Gebäude – bis ca. 5,27 EUR/m2

  • Steuerbefreiungen

Gesellschaftsrecht

Personengesellschaften:

  • offene Handelsgesellschaft

  • Kommanditgesellschaft

  • Kommanditgesellschaft auf Aktien

  • Partnergesellschaft

Kapitalgesellschaften:

  • GmbH

  • AG

 

Wirtschaftstätigkeitsgesetz

  • Freiheit der Aufnahme und der Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit

  • Rechtliche Gleichbehandlung von Unternehmen

  • Beachtung der kaufmännischen Sorgfaltspflichten

  • Verbot unlauteren Wettbewerbs und Konsumentenschutz

  • Schaffung günstiger Bedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstand)