Die Wirtschaftstätigkeit kann in Polen durch ausländische Unternehmen in allen rechtlich zulässigen Formen, die auch den polnischen Unternehmen zugängig sind, begonnen und ausgeübt werden.
Als Unternehmer können tätig sein:
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natürliche Personen
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juristische Personen (GmbH, AG)
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Handelsgesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
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Gesellschafter einer GbR