Firmengründung in Polen

Die Wirtschaftstätigkeit kann in Polen durch ausländische Unternehmen in allen rechtlich zulässigen Formen, die auch den polnischen Unternehmen zugängig sind, begonnen und ausgeübt werden.

Als Unternehmer können tätig sein:

  • natürliche Personen

  • juristische Personen (GmbH, AG)

  • Handelsgesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit

  • Gesellschafter einer GbR